
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Verträge mit Unternehmern (§ 14 BGB).
1. Arbeitszeitregelung:
Die für ein Projekt benannten aQmenda-Experten stehen dem Kunden in der Regel während der normalen Arbeitszeit zur Verfügung. Ein Personentag (PT) entspricht 8 Arbeitsstunden pro Tag. Die Reisezeiten zum und vom Kunden werden diesem nicht berechnet. Von dieser Regelung ausgenommen sind Reisen, die im Auftrag des Kunden im In- und Ausland anfallen. Diese werden dem Kunden in voller Höhe weiterberechnet.
Die Durchführung der vereinbarten Leistungen erfolgt flexibel und in Abstimmung mit den Projektanforderungen. Die eingesetzten Berater wählen den Arbeitsort (z. B. vor Ort beim Kunden oder remote), sofern dadurch die Zielerreichung, Qualität und die vereinbarten Termine des Projekts nicht beeinträchtigt werden.
2. Geschäftsgeheimnisse:
aQmenda stellt sicher, dass alle Geschäftsgeheimnisse des Kunden sowie alle vom Kunden als vertraulich eingestuften Informationen streng vertraulich behandelt werden. Im Gegenzug verpflichtet sich der Kunde, alle Informationen über Methoden und Vorgehensweisen von aQmenda als Geschäftsgeheimnis vertraulich zu behandeln.
3. Rechnungserstellung:
aQmenda stellt die erbrachten Leistungen sowie die angefallenen Nebenkosten nach Leistungserbringung, i.d.R. monatlich nachträglich in Rechnung. Alle Rechnungen sind binnen 14 Tagen nach Erhalt ohne jeden Abzug zahlbar, sofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde.
4. Austausch von Experten:
aQmenda ist berechtigt, in begründeten Fällen seine im Projekt eingesetzten Berater und Trainer durch andere, gleich qualifizierte Mitarbeiter zu ersetzen. Die Namen der Mitarbeiter und das Datum der Auswechslung müssen dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt werden. Andererseits ist der Kunde berechtigt, einen Mitarbeiteraustausch zu verlangen, falls die Beratungsleistung nicht zu seiner Zufriedenheit erbracht wird.
5. Mitwirkung des Kunden:
Der Kunde stellt alle zur Durchführung der Arbeiten erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung. Die von aQmenda erbrachte Leistung setzt die Mitarbeit des Kunden in jedem Stadium der Auftragsabwicklung in dem vereinbarten Umfang voraus.
6. Aufwandsschätzungen:
Alle Angaben von aQmenda zum Zeitaufwand für die Erbringung der Leistungen erfolgen auf Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Informationen und stellen eine unverbindliche Schätzung dar. Wenn sich während der Auftragsabwicklung abzeichnet, dass der geschätzte Zeitaufwand überschritten wird, informiert aQmenda den Kunden unverzüglich unter Angabe der Gründe und der voraussichtlichen Mehrkosten.
Ein über die ursprüngliche Schätzung hinausgehender Leistungsumfang wird nur nach ausdrücklicher Nachbestellung durch den Kunden erbracht. Die Nachbestellung kann schriftlich, in Textform (z. B. E-Mail) oder in anderer nachweisbarer Form erfolgen. Geplante Stunden oder Tage, die nicht zur Erfüllung des Auftrags benötigt wurden, verfallen zum Ende des jeweiligen Auftrags und werden nicht berechnet.
Hinweis zur Art der Leistungserbringung
Die von aQmenda erbrachten Leistungen sind Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Sinne eines Dienstvertrags (§ 611 BGB). Es wird ausdrücklich kein konkreter Projekterfolg oder ein bestimmtes Arbeitsergebnis geschuldet, sondern ausschließlich die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistung nach bestem Wissen und Gewissen.
7. Rechte an den Arbeitsergebnissen:
-
Nutzungsrechte des Kunden
Der Kunde erhält an den von aQmenda im Rahmen des jeweiligen Auftrags erstellten Arbeitsergebnissen (z. B. Konzepte, Berichte, Analysen, Präsentationen) ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht zur ausschließlichen Verwendung für eigene betriebliche Zwecke. Eine darüberhinausgehende Nutzung, insbesondere Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von aQmenda.
-
Rechte von aQmenda
aQmenda behält sämtliche Urheberrechte sowie sonstige Schutzrechte an den Arbeitsergebnissen. aQmenda ist berechtigt, allgemeines Know-how, Methoden, Verfahren, Standard-Tools und Vorlagen, die im Rahmen der Leistungserbringung entwickelt oder verwendet wurden, auch nach Abschluss des Projekts für eigene Zwecke und für andere Kunden zu nutzen, sofern dadurch keine Geschäftsgeheimnisse oder personenbezogenen Daten des Kunden offengelegt werden.
-
Anonymisierung
aQmenda darf Arbeitsergebnisse in anonymisierter Form für Referenz- oder Weiterentwicklungszwecke nutzen, sofern dadurch weder der Kunde identifizierbar ist noch vertrauliche Informationen preisgegeben werden.
-
Vorrang individueller Vereinbarungen
Soweit zwischen aQmenda und dem Kunden eine gesonderte, schriftliche Vereinbarung über die Rechte an Arbeitsergebnissen getroffen wird, hat diese Vereinbarung Vorrang vor der Regelung dieses Abschnitts.
8. Schadenersatzansprüche: aQmenda haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen
a. Unbeschränkt
o für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
o für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von aQmenda, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
b. Beschränkt bei leichter Fahrlässigkeit
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinalpflichten“) haftet aQmenda nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Eine weitergehende Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
c. Haftungshöchstgrenzen / Versicherungsschutz
Die Haftung von aQmenda ist – außer bei Vorsatz sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – der Höhe nach begrenzt auf die im Zeitpunkt des Schadensereignisses bestehende Versicherungssumme der Berufshaftpflichtversicherung von aQmenda in Höhe von EUR 3.000.000 je Schadensfall. Für Tätigkeiten im Rahmen von Interim-Management-Mandaten gilt ergänzend eine Haftungsbegrenzung auf die Versicherungssumme der bestehenden Interim-Management-Versicherung in Höhe von EUR 150.000 je Schadensfall.
d. Sach- und Vermögensschäden
Die Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, Produktionsausfall oder sonstige Folgeschäden, ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
e. Verjährung
Ansprüche des Kunden wegen Pflichtverletzungen verjähren innerhalb von 12 Monaten nach Kenntnis des Schadens und der Person des Ersatzpflichtigen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich verursacht oder betrifft Leben, Körper oder Gesundheit.
9. Kündigungsfristen:
Rahmenverträge und Beraterverträge können von beiden Parteien mit einer Frist von vier (4) Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
-
eine der Parteien ihre vertraglichen Pflichten erheblich verletzt und diese Verletzung trotz Abmahnung nicht innerhalb angemessener Frist beseitigt,
-
eine der Parteien zahlungsunfähig wird oder über ihr Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird.
Bereits beauftragte und bestätigte Leistungen, die bis zum Wirksamwerden der Kündigung noch zu erbringen sind, werden ordnungsgemäß erbracht und vertragsgemäß abgerechnet.
10. Datenschutz:
aQmenda verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Einklang mit den geltenden Datenschutzgesetzen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
Soweit aQmenda im Rahmen der Vertragsdurchführung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, erfolgt dies auf Grundlage eines gesondert abzuschließenden Auftragsverarbeitungsvertrags (Art. 28 DSGVO).
Der Kunde ist verantwortlich für die Rechtmäßigkeit der von ihm bereitgestellten personenbezogenen Daten. aQmenda verpflichtet sich, sämtliche Mitarbeiter, die mit der Verarbeitung personenbezogener Daten betraut sind, auf Vertraulichkeit zu verpflichten.
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind der Datenschutzerklärung von aQmenda zu entnehmen, abrufbar unter: https://www.aqmenda.de/datenschutz
11. Salvatorische Klausel:
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.
12. Ausschließlicher Gerichtsstand ist München
